Schadensersatz in Höhe von 7.000 USD, die nach der Piraterie von UFC 159

zu den archivierten Fällen dieser Website zugegeben wurden, um AZ Alkmaar Heimtrikot Schadensersatz für die Piraterie der UFC -Pay -Per -Sichtweite zu vergeben, wurden kürzlich Gründe für das Urteilsvermögen veröffentlicht, um Schadensersatz in Höhe von 7.000 USD für die kommerzielle Piraterie von UFC 159 zu vergeben.

In dem jüngsten Fall (Joe Hand Promotions, Inc v. Richter) betrieb der Angeklagte eine kommerzielle Einrichtung, in der UFC 159 gezeigt wurde, ohne dem Kläger die geeigneten gewerblichen Unterlizenzgebühren zu zahlen. Der Kläger verklagte und erhielt ein Verzugsurteil. Bei der Beurteilung des Schadensersatzes bei 7.000 US -Dollar der Chefbezirksrichter James Dever III lieferte die folgenden Gründe:

Der Gerichtshof hat die Zuständigkeit und persönliche Zuständigkeit. Shannah Louise Richter („Angeklagter“) konnte nach den ordnungsgemäßen Dienstleistungen nicht beantwortet oder auf andere Weise verteidigen. So trat dieses Gericht am 6. August 2015 in Verzug ein. > Siehe [D.E. 14]. Am 19. Juli 2016 reichte Joe Hand Productions, Inc. („Kläger“) einen Antrag auf Olympique Marseille Heimtrikot Ausfallurteil [D.E. 17] und ein Memorandum zur Unterstützung [D.E. 18]. Der Angeklagte antwortete nicht.

Der Kläger ist eine geschädigte Partei nach dem Federal Communications Act, 4 7 US C. §§ 553 und 605. Der Angeklagte stellte den geschlossenen Kreis „UFC 159: Jones v. Sonnen“ aus, einschließlich aller Unterelemdingkämpfe und der gesamten Fernsehsendung, die für April geplant sind 27, 2013, ohne Genehmigung des Klägers. Darüber hinaus waren die Handlungen des Tigres UANL Heimtrikot Angeklagten vorsätzlich und aus direktem oder indirektem kommerziellem Vorteil oder privatem finanziellem Gewinn.

Es wird daher geordnet, bezeichnet und verordnet:

1. Dieses Urteil wird standardmäßig zugunsten des Klägers und gegen den Angeklagten Shannah Louise Richter eingegeben.

2. Dieser Kläger erweckt den gesetzlichen Schadenersatz gemäß 47 U.S.C. § 605 (e) (3) (c) (i) (ii) vom Beklagten in Höhe von 2.000,00 USD.

3. Dieser Kläger erweckt zusätzlichen Schadenersatz gemäß 47 US -amerikanischem. § 605 (e) (3) (c) (ii) vom Beklagten in Höhe von 5.000,00 USD.

4. Dieser Kläger erholt die Anwaltsgebühren von den Angeklagten in Höhe von 1.500,00 USD und Kosten in Höhe von 510,00 USD.

5. Dieser Kläger erhält Zinsen nach dem Urteilsvermögen für die hierin zum Rechtssatz dieses Urteils bis zu Bezahlung hierin vergebenen Beträge.

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